Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fahrtkosten Schülerbeförderung

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung des LWL wird gebeten zu prüfen, ob bei der Schülerbeförderung Verbesserungspotentiale bei der Steuerung von Beförderungsleistungen möglich sind. Diese Prüfung sollte unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (Schülerfahrkostenverordnung, Deutschlandticket etc.) erfolgen.

Begründung
Die Liste der Konsolidierungsmaßnahmen 2024 – 2027 enthält unter Maßnahme 41 das Projekt „Fahrtkosten WfbM“. Bei jährlichen Aufwendungen für die Spezialverkehre in Höhe von 80 Mio. Euro sieht die Verwaltung ein Einsparpotential von ca. 1.875.000 Euro.
Im Haushaltsplanentwurf 2024 sind Aufwendungen für die Schülerbeförderung in Höhe von
39 Mio. Euro vorgesehen. Pro Schülerin bzw. Schüler in LWL-Schulen wird ein durchschnittlicher Betrag in Höhe von jährlich 6.000 – 7.000 Euro für Fahrtkosten aufgewendet. Analog
dem Projekt „Fahrtkosten WfbM“ sollte geprüft werden, in welchen Fällen die Mobilität von
Schülerinnen und Schülern durch Inanspruchnahme von Angeboten des ÖPNVs gefördert
und verbessert werden kann und dadurch Einsparungen erzielt werden können.

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