Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Zusätzliche Konsolidierungsmaßnahme: Regelhaftigkeit von Architektenwettbewerben prüfen

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die regelhafte Durchführung von Architektenwettbewerben zu prüfen.
Begründung
Architektenwettbewerbe haben im Kulturbereich eine Berechtigung und sind mitunter Voraussetzung für die Erlangung von Fördermitteln.
Bei Standard- und Zweckbauten (z. B. bei Verwaltungsgebäuden) ist die regelhafte Durch-führung von Architektenwettbewerben nicht erforderlich und sollte künftig nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.
Die o.g. angedachte Maßnahme kann sich aufwandsmindernd auswirken.

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