Pressemitteilung: Umsetzung von Inklusion in der Ampelkoalition zügig angehen

Stellungnahme der GRÜNEN im LWL zum Thema Inklusion im Koalitionsvertrag

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe nimmt zum Bereich Inklusion im Ampel-Koalitionsvertrag wie folgt Stellung:

Der Inklusion im Verständnis gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen [...]  Weiterlesen

Gemeinsamer Haushaltsantrag von CDU-Fraktion und GRÜNER Fraktion: „Housing First“

Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen beantragen:

  1. Die Verwaltung des LWL wird aufgefordert für Maßnahmen im Zusammenhang mit „Housing First“ Projekten die gesetzlich möglichen Rahmen voll auszuschöpfen. In entsprechenden Verfahren soll die vor- und nachgehenden Betreuungsleistungen durch den LWL regelmäßig mindestens 6 Monate vor Einzug und weitere 6 Monate nach Bezug einer Wohnung betragen mit der Maßgabe, dass der Übergang in spezielle Hilfesysteme dann abgeschlossen sein sollte.
  2. In den nächsten Jahren sollen „Housing First“ Projekte mit den vor Ort zuständigen Kommunen im Verbandsgebiet ausgerollt werden.
    Dazu sollen in den kommenden vier Haushaltsjahren im Sozialhaushalt des LWL jeweils 1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, um einen Fond zu errichten, aus dem entsprechende Projekte finanziell unterstützt werden können. Weiterhin ist beabsichtigt aus der LWL-Sozialstiftung zusätzlich über einen Zeitraum von vier Jahren pro Jahr 500.000 € für diesen Fond zur Verfügung zu stellen. Insgesamt sollen damit in den nächsten Jahren 6 Millionen Euro, d.h. pro Jahr 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, die in den „Housing First“ Fond einbezahlt werden.

Diese Mittel sollen im Wesentlichen zur Risikoabdeckung in Vermietungsmodellen und als verlorene Investitionskostenzuschüsse beim Erwerb einzelner Wohnungen verwendet werden.

  1. Die Risikoabdeckung für Träger bei Vermietungsmodellen durch Leerstände soll auf maximal 6 Monate und in Höhe von 50% der Mietkosten beschränkt sein. Voraussetzung dafür ist, dass die leerstehende Wohnung einem örtlichen Housing-First Projekt bzw. einer entsprechenden Einzelmaßnahme ausschließlich zur Verfügung steht. Insgesamt darf der ausgezahlte Risikounterstützungsbetrag die Summe von 3.000 € pro einzelnem Wohnobjekt nicht überschreiten.
  2. Der verlorene Investitionskostenzuschuss darf maximal 30% der Kaufsumme betragen. Die Höchstsumme aus dem „Housing First“ Projekt wird auf maximal 30.000 € begrenzt.

Soweit freigemeinnützige Träger, insbesondere Mitglieder von Wohlfahrtsverbänden [...]  Weiterlesen

Film zum ersten fertiggestellten Sewo-Projekt

In Bad Driburg im Kreis Höxter wird der LWL mehr Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit bieten, in der eigenen Wohnung zu leben. Das fertiggestellte Wohnhaus bietet 16 barrierefreie Einzel- und Doppelapartments an der Caspar-Heinrich-Straße. Das Programm „Selbstständiges Wohnen“ (SeWo) des LWL fördert mit zehn Millionen Euro in 15 Neubauprojekten westfalenweit Wohnkonzepte für Technikunterstützung und Einbindung ins Stadtviertel oder in die Dorfgemeinschaft. Im Film nimmt das GRÜNE Fraktionsmitglied Werner Loke in seiner Funktion als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender des „Selbständig Wohnen“ bzw. SeWo-Programms dazu Stellung.

Bad Driburg (Titel einfügen) – YouTube