Änderungsantrag zum „Projekt Teilhabe 2015“

GRÜNER Antrag im Sozialausschuss: 

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1.  das im Rahmen des Projektes erprobte fachliche Hilfeplanverfahren in den sog. Modellregionen fortzuführen.
  2. Die im Gutachten projektierten Entwicklungsbedarfe in Hinblick auf das neue Hilfeplanverfahren und –instrumentarium zunächst in den Modellkommunen umzusetzen und zu evaluieren, bevor eine flächendeckende Einführung durchgeführt wird.

 

Begründung:

Das Gutachten zum Projekt Teilhabe 2015 bietet eine umfangreiche Bewertung des neuen Hilfeplanverfahrens aus der Sicht der verschiedenen Beteiligten. Daraus ergibt sich in einigen Punkten unterschiedlicher Weiterentwicklungsbedarf.

Es gibt aber auch an etlichen Punkten Übereinstimmung über notwendige Verbesserungen.

In Abschnitt 7.4 des Gutachtens werden die Erfordernisse und Empfehlungen aus Sicht der wissenschaftlichen Begleitung zusammengefasst.

Die dort aufgeführten „praktischen Hinweise zu Entwicklungsbedarfen“ betreffen sowohl das Verfahren, als auch das Instrumentarium. Gefordert wird u.a.:

  • ausreichende Berücksichtigung von Einarbeitung, Schulung und Coaching,
  • hinsichtlich Anzahl und Qualifikation ausreichende personelle Kapazitäten,
  • Qualifizierung der Leistungsanbieter im Hinblick auf ICF-Verfahren und smarte Ziele,
  • Entwicklung von Organisationsformen zur Intensivierung der Kooperation mit den kommunalen Gebietskörperschaften,
  • Sicherstellung einer ausreichenden und fortschreibungsfähigen Informationsbasis zur regionalen Arbeitsstruktur der Leistungsanbieter,
  • Formulierung von Qualitätsstandards für Ambulant Betreutes Wohnen sowie eine Klärung der Schnittstelle verschiedener Leistungen,
  • Strategien, um eine Überforderung der Antragsteller*innen in Erstberatungs-, Bedarfsermittlungs- und Teilhabefortschreibungsgesprächen sowie bei der Ermittlung smarter Ziele zu vermeiden,
  • mehr Hilfeplankonferenzen und Hausbesuche unter Beteiligung von Fachkräften der SpDi mit Berücksichtigung entsprechender Personalressourcen,
  • Entwicklung eines Gesamtplanungsansatzes unter Einbeziehung der örtlichen Träger der Sozialhilfe und vorrangiger Leistungsträger verbunden mit der Möglichkeit der Leistungsanbieter, auf die Durchführung einer Hilfeplankonferenz hinzuwirken.

 

Weitere Entwicklungserfordernisse betreffen konkret das Hilfeplaninstrumentarium.

Dieser Katalog beinhaltet insgesamt so viele Veränderungen des Verfahrens und des Instrumentariums, dass sich zurzeit weder die konkrete Durchführung noch die qualitative oder die finanzielle Entwicklung bei einer flächendeckenden Einführung des Verfahrens feststellen lässt.

Da aber überwiegend Einigkeit besteht, dass das neue, ICF-gestützte Verfahren positiv bewertet wird, sollte es in den Modellkommunen weiterentwickelt werden, bis es reif für die flächendeckende Einführung ist.

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