Antrag Haushalt, hier: Übernahme der Kosten zur Empfängnisverhütung als freiwillige Leistung bei Bewohner*innen in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe

Beschlussvorschlag:
Die Landschaftsversammlung möge beschließen:
Der LWL übernimmt die notwendigen Kosten für Kontrazeptiva für Bewohner*innen in den besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe ab dem 01.01.2020 als freiwillige Leistung der Hilfe zur Familienplanung. In den Doppelhaushalt werden zur Finanzierung in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 je 50.000 Euro eingestellt.
Begründung
Mit der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes erfolgt zum 1. Januar 2020 die Trennung der Fachleistung von den existenzsichernden Leistungen. In NRW werden demnach bei erwachsenen Menschen mit Behinderungen die Landschaftsverbände als Träger der Eingliederungshilfe für die Gewährung von Fachleistungen zuständig sein, während die örtlichen Träger die existenzsichernden Leistungen erbringen.
In ambulanten Angeboten ist diese Zuständigkeitsteilung für leistungsberechtigte Personen bereits seit Jahren gelebte Praxis, doch auf die Bewohner*innen in den bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe kommt eine neue Zuständigkeitsteilung zu. Auch nach der Trennung der Fachleistung von den existenzsichernden Leistungen ist davon auszugehen, dass den Bewohner*innen, die nicht über ausreichendes eigenes Einkommen und Vermögen verfügen, nach der Zahlung der Unterkunftskosten und einer Verpflegungspauschale an den Anbieter weiterhin lediglich ein finanzieller Betrag in Höhe des heutigen Barbetrages zur persönlichen Verfügung verbleibt. Die Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel gestaltet sich somit auch in Zukunft für Bewohner*innen ohne ausreichende finanzielle Mittel in besonderen Wohnformen schwierig.
Bisher übernehmen sowohl der LWL als auch der LVR in den stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe die Kosten der Empfängnisverhütung auch über das 20. Lebensjahr hinaus als langjährig geübte Praxis.
Um zum Jahreswechsel Rechtssicherheit zu schaffen, will der Landschaftsverband Rheinland die weitere Übernahme der Kosten als freiwillige Leistung am 9. Dezember 2019 beschließen (LVR-Vorlage Nr. 14/3715). Für die Aufwendungen veranschlagt der LVR jährlich 50.000 Euro. Der LWL sollte der Rechtsauffassung des LVR folgen.
Gez.:
Karen Haltaufderheide, Britta Anger, Gabriele Wentzek, Martina Müller

 

20191113 Antrag Haushalt Familienplanung

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