Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Maßnahme 45 des Haushaltskonsolidierungsprogramms, „Angehörigenarbeit“
Beschlussvorschlag
Die Mittel für die Angehörigenarbeit (Maßnahme 45 des Haushaltskonsolidierungsprogramms) werden beibehalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderwege zu optimieren und gegebenenfalls neu zu justieren.
Begründung
Die Angehörigenarbeit leistet direkte Arbeit für die Menschen in Westfalen-Lippe. Sie ist grundsätzlich effektiv und wertvoll. Der LWL wird durch diese Unterstützung positiv wahrgenommen. Das Geld kommt unmittelbar bei den Menschen an.
Allerdings gibt es inzwischen eine Vielzahl von Angehörigenvereinen und eine hohe Fluktuation ihrer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Daher soll die Verwaltung die Förderwege im Rahmen einer Vorlage darstellen und gegebenenfalls diese neu justieren.
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