Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Haushaltsplanentwurf 2024 Erfahrungsbericht Gebäudeleitlinien und Darstellung geänderter Rahmenbedingungen

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, im 2. Quartal 2024 einen ersten Erfahrungsbericht zu den im März 2022 verabschiedeten Gebäudeleitlinien vorzulegen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten darzustellen, welche Auswirkungen geänderte Förderkulissen sowie perspektivisch die örtliche Wärmeplanung auf die Gebäudeleitlinien (Neubau- und Bestandsgebäude) haben.

Begründung
Nach dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung müssen alle Kommunen einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Bei der effizienten Gebäudesanierung nach dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) muss neben dem Einsatz von z.B. Wärmepumpen und anderen erlaubten Heizungsarten (technologieoffen) zukünftig die Wärmeplanung der Kommune berücksichtigt werden. Durch den Anschluss an kommunale Wärmenetze kann es unter Umständen zu Einsparungen kommen.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe will 2030 klimaneutral werden. Da die ca. 1.500 Gebäude im LWL die höchsten CO2-Emissionen verursachen, sind gerade bei Neubau und Sanierung energetische Standards zu beachten, um das Ziel zu erreichen.
Die im März 2022 mit großer Mehrheit verabschieden Gebäudeleitlinien bieten für den Bau- und Liegenschaftsbetrieb die Grundlage für Neubau und Sanierung. Die Baumaßnahmen werden unter anderem auch abhängig von der Förderkulisse durchgeführt.

Drucken