Update: Anfrage BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage „Finanz- und Fachcontrolling der LWL-Inklusionsämter Soziale Teilhabe und Arbeit im Bereich der Eingliederungshilfe“, 14/2101 – Antwort der Verwaltung

Es gibt eine Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage zur Umsetzungspraxis des LWL bei ambulant betreutem Wohnen und bei Eingliederungshilfen:

Link ALLRIS-Informationssystem des LWL für Bürger*innen

…als PDF: 2019 09 27 AntwortzurDrucksacheNr14-2110-eingliederungshilfe

 

Die Anfrage im Detail mit Begründung ist hier zu lesen: Anfrage 14_2110_mit Anlagen_Grüne

Sachverhalt und Fragen :
Uns haben zur aktuellen Umsetzungspraxis des LWL Stellungnahmen und Fragen von Leistungsanbietern
erreicht (siehe Anlage).
Die Verwaltung wird um die Beantwortung der in diesen Stellungnahmen aufgeworfenen Fragen
gebeten:

Zum Ambulant Betreuten Wohnen:
1. Unter welchen Bedingungen wäre die vom AWO-Unterbezirk Dortmund im Schreiben vom
26.2.2019 vorgeschlagene Lösung einer zweigeteilten Bewilligung von Erhöhungsanträgen nach
einer bestimmten Frist möglich?
2. Wie ist die genaue rechtliche Einschätzung der Verwaltung zur Bewilligungspraxis?

Zu den Eingliederungshilfen:
1. Wie positioniert sich die Verwaltung bezüglich des Beginns der Eingliederungshilfen zu seiner
von der aktuellen Rechtsgrundlage abweichenden Verwaltungspraxis?
2. Wann ist mit der Einhaltung der Fristen des SGB IX zu rechnen?
3. Welche fachlichen Kriterien gelten für die Ermessensspielräume der Entscheidungen der Hilfeplaner*
innen?
4. Kann die persönliche Stellungnahme im Rahmen der Bedarfsermittlung zielgruppenkonform angepasst
werden?

Drucken