Altlasten der Eisengießerei Ritz überprüfen
Grüne sehen sich in ihrer Kritik an den vorhandenen Altlastengutachten bestätigt:
Altlasten der Eisengießerei Ritz müssen vor einer möglichen musealen Nutzung neu überprüft werden.
Bestätigt sieht sich die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in ihrer Einschätzung zur Altlastensituation auf dem Gelände der ehemaligen Eisengießerei Ritz in Witten. Der für die Kulturpflege zuständige Landesrat beim LWL, Professor Dr. Karl Teppe, teilte jetzt auf Nachfrage der GRÜNEN mit, dass er eine Überprüfung der Altlastensituation vor einem Grundstückserwerb der Eisengießerei Ritz in Witten für notwendig hält. Der Ankauf, die Sanierung des Geländes sowie eine anschließende museale Nutzung seien mittelfristig nicht geplant. Damit bestätigte er die Kritik der grünen Fraktion im LWL, dass die vorhandenen Gutachten zu den Altlasten nicht ausreichend seien und vermutlich nicht den Regelungen des neuen Bundesbodenschutzgesetzes entsprächen.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe wollte ursprünglich bereits im August 2001 das Gelände der Eisengießerei Ritz zur Erweiterung des Museumsstandortes Zeche Nachtigall in Witten-Bommern ersteigern. Ulla Weiß, sachkundige Bürgerin der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im LWL, erläuterte im Rahmen einer Fraktionsklausur in Witten im September 2001 die Probleme der Altlasten auf dem Gelände der Eisengießerei Ritz. In Folge der fast hundertjährigen Industriegeschichte der Eisengießerei Ritz ist der Boden belastet worden. Es sind in den vorliegenden Bodenproben stark erhöhte Werte der Schwermetalle Chrom, Nickel, Arsen und Blei gemessen worden. Kontrollmessungen auf mögliche Dioxin- und Furanbelastungen fehlen völlig.
Nach Meinung von Ulla Weiß sind vor einer musealen Nutzung weitere Boden- und Grundwasseruntersuchungen durchzuführen, die dem neuen Bundesbodenschutzgesetz entsprechen,. Da die schadstoffhaltige Auffüllung der Eisengießerei Ritz in unmittelbarer Nähe des Trinkwassergewinnungsgeländes der Gelsenwasser AG liege und bis an das Grundwasser reiche, müßte hier ein besonders sorgfältig vorgegangen werden.
Erst nach einer genauen Kenntnis der Zusammensetzung der Altlast könne die Prüfung erfolgen, ob, wie und mit welchem Kostenaufwand das Gelände saniert werden könnte.