Gemeinsame Anfrage SPD, FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN hier: Ausbildung über Bedarf

 

Die Verwaltung wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wo und in welchen Bereichen wurde über Bedarf ausgebildet?
  2. Wie sind die Nachwuchskräfte nach ihrer Ausbildung eingesetzt worden?
  3. Wie viele Nachwuchskräfte sind gar nicht übernommen worden?
  4. Wie viele Nachwuchskräfte sind abgewandert (zu anderen Arbeitgebern/innen?)
    # direkt nach der Ausbildung?
    # nach Ende der Befristung?
  5. Wie viele haben die Probezeit nicht bestanden?
  6. Wie sehen die Auswahlkriterien bei der „Einstellung“ von Auszubildenden aus (Auswahlprofil)?
  7. Zum Vergleich: Welche Kriterien werden von anderen ausbildenden Stellen benutzt (z.B. LVR, RP, Kreise, Städte)?

Begründung:

Die demografische Entwicklung wird mittelfristig einen höheren Bedarf an Nachwuchskräften erfordern. Um diese Bedarfe besser abschätzen zu können, werden die abgefragten Zahlen benötigt.

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Antwort der Verwaltung:

Gemeinsame Anfrage SPD, FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
hier: Ausbildung über Bedarf
DrucksacheNr.: 13/0234

  1. Wo und in welchen Bereichen wurde über Bedarf ausgebildet?

Im gewerblich-technischen Bereich (z.B. Fachinformatiker, Fotografen, Mediengestalter, Bauzeichner, Veranstaltungskaufleute, Veranstaltungstechniker, Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste) und im handwerklichen Bereich (Metallbauer, Zimmerer, Tischler, Elektroniker). Im Verwaltungsbereich erfolgt die Ausbildung im übrigen unabhängig von freien Planstellen.

  1. Wie sind die Nachwuchskräfte nach ihrer Ausbildung eingesetzt worden?

Im Verwaltungsbereich werden die Nachwuchskräfte nach Möglichkeit auf freien Planstellen, ansonsten als Vertretungen (z.B. bei Inanspruchnahme von Elternzeit) oder in Projekten für 2 Jahre eingesetzt. Von den Landesinspektoranwärterinnen / Landesinspektoranwärtern wird die / der Beste als Landesinspektorin / Landesinspektor übernommen, sofern sie oder er mindestens mit dem Gesamtergebnis „gut“ abschließt. Die restlichen Nachwuchskräfte erhalten einen auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag. Dieselbe Regelung gilt für die Nachwuchskräfte nach dem Coesfelder Modell. Anschließend erfolgt bei Bewährung unter Berücksichtigung von Bedarfen eine unbefristete Übernahme. Im gewerblich-technischen und im handwerklichen Bereich können nur in Ausnahmefällen Auszubildende auf eine Planstelle innerhalb des LWL vermittelt werden (am ehesten bei Fachinformatikerinnen/Fachinformatikern). Bei mindestens befriedigender Note in der Praxis und in der Abschlussprüfung erhält die Auszubildende/der Auszubildende einen auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erhält die Auszubildende/der Auszubildende einen auf sechs Monate befristeten Arbeitsvertrag. Bereits bei der Einstellung wird den Auszubildenden mitgeteilt, dass eine dauerhafte Beschäftigung beim LWL nicht möglich ist und über Bedarf ausgebildet wird.

  1. Wie viele Nachwuchskräfte sind gar nicht übernommen worden?

Nur in absoluten Ausnahmefällen, falls die Ausbildung nicht erwartungsgemäß verlaufen ist, wurden Auszubildende in der Vergangenheit nach der Ausbildung nicht vom LWL übernommen. In den letzten 10 Jahren sind im mittleren Bereich ca. 5 Nachwuchskräfte nach Bestehen der Abschlussprüfung nicht übernommen worden. Im gehobenen Dienst haben 2 Nachwuchskräfte die Laufbahnprüfung endgültig nicht bestanden und konnten somit im gehobenen Dienst nicht übernommen werden.

  1. Wie viele Nachwuchskräfte sind abgewandert (zu anderen Arbeitgeber/innen) ?

Direkt nach der Ausbildung

im Verwaltungsbereich

im mittleren Bereich: kein Fall bekannt

im gehobenen Dienst nur in Ausnahmefällen (weniger als 10 in den letzten 5 Jahren), wenn z.B. eine andere Einstellungsbehörde eher eine Urkunde verliehen hat)

im gewerblich-technischen und handwerklichen Bereich häufiger, da den Auszubildenden bereits bei der Einstellung mitgeteilt wird, dass eine dauerhafte Beschäftigung beim LWL nicht möglich ist.

nach Ende der Befristung

im Verwaltungsbereich nur in Einzelfällen (ca. 3 in den letzten Jahren), da bei Bewährung
und Bedarf ein unbefristeter Vertrag oder eine Urkunde angeboten wird.

im gewerblich-technischen und handwerklichen Bereich bis auf die oben
beschriebenen Ausnahmen alle, da bereits ab Ausbildungsbeginn klar ist, dass eine
dauerhafte Beschäftigung nicht möglich ist.

 

  1. Wie viele haben die Probezeit nicht bestanden?

Aus den letzten zehn Jahren ist kein Fall bekannt, in dem eine Nachwuchskraft die Probezeit während der Ausbildung nicht bestanden hat.

 

  1. Wie sehen die Auswahlkriterien bei der „Einstellung“ von Auszubildenden aus (Auswahlprofil)?

Für alle Ausbildungsberufe gibt es eine „Drei-Stufen-Auswahl“:

  1. Notendurchschnitt des Zeugnisses
  2. Fachspezifischer Test
  3. Persönliche Vorstellung

Die persönliche Vorstellung ist für alle Ausbildungsberufe unterschiedlich gestaltet. In allen Fällen werden strukturierte Vorstellungsgespräche geführt, daneben gibt es aber je nach Beruf weitere Elemente. Beispielsweise werden bei den Handwerksberufen praktische Fähigkeiten abgefragt, bei den gestalterischen Berufen werden Mustermappen geprüft und im gehobenen Verwaltungsdienst werden Präsentationen und Gruppendiskussionen bewertet.

Bei schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern entfällt die erste Stufe. Sie werden immer zum Eignungstest eingeladen und bei genereller Eignung auch zur persönlichen Vorstellung.

 

  1. Zum Vergleich: Welche Kriterien werden von den anderen ausbildenden Stellen benutzt (z.B. LVR, RP, Kreise und Städte)?

In den Ausbildungsleitungskonferenzen sind die Auswahlkriterien ein häufig diskutiertes Thema. Nahezu alle Einstellungsbehörden gehen ähnlich vor wie der LWL. So beispielweise auch der LVR, der Kreis Warendorf und die Stadt Münster.

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