Schulrückstellung schulpflichtiger Kinder mit Behinderung
29. Nov. 2011
Elternprotest erfolgreich
Schulrückstellung schulpflichtiger Kinder mit Behinderung weiterhin möglich
Nachdem die Verwaltung im letzten Jahr die generelle Förderung eines zusätzlichen Kindergartenjahres bei schulpflichtigen Kindern mit Behinderung auf seine Sparliste gesetzt hat, sind viele Anträge von Eltern auf Schulrückstellung ihres Kindes abgelehnt worden. Proteste vieler Eltern waren die Folge.
Auf Initiative von SPD, Grünen und FDP hat der Landschaftsausschuss des LWL im Februar 2011 einstimmig beschlossen, dass im Kindergartenjahr 2010/2011 bis zu 250 vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder mit Behinderungen weiterhin gefördert werden können – und wenn nötig im Zuge einer Härtefallregelung auch noch weitere Kinder.
So sind 2011 immerhin ca. 150 Anträge auf Schulrückstellungen positiv beschieden worden, was zwar eine Halbierung der Fälle gegenüber 2010 – da waren es noch 300 Anträge – bedeutet, aber vielen Kindern mit gesundheitlichen Störungen und Entwicklungsverzögerungen die Chance geboten hat, weitere Entwicklungsschritte zu tun, die ihnen im besten Fall eine inklusive Beschulung in der Grundschule ermöglicht haben.
Und wir werden auch in Zukunft sehr darauf achten, dass beim Thema Schulrückstellungen Kinder mit Behinderungen keinesfalls schlechter gestellt werden als Kinder ohne Behinderungen. Dabei ist ein zentrales pädagogisches Ziel die Sicherstellung einer inklusiven Bildung – in der Schule ebenso wie in der Kindertagseinrichtung.