Gemeinsame Anfrage SPD, FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN hier: Ausbildung über Bedarf

Die Verwaltung wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wo und in welchen Bereichen wurde über Bedarf ausgebildet?
  2. Wie sind die Nachwuchskräfte nach ihrer Ausbildung eingesetzt worden?
  3. Wie viele Nachwuchskräfte sind gar nicht übernommen worden?
  4. Wie viele Nachwuchskräfte sind abgewandert (zu anderen Arbeitgebern/innen?)
    # direkt nach der Ausbildung?
    # nach Ende der Befristung?
  5. Wie viele haben die Probezeit nicht bestanden?
  6. Wie sehen die Auswahlkriterien bei der „Einstellung“ von Auszubildenden aus (Auswahlprofil)?
  7. Zum Vergleich: Welche Kriterien werden von anderen ausbildenden Stellen benutzt (z.B. LVR, RP, Kreise, Städte)?

Begründung:

Die demografische Entwicklung wird mittelfristig einen höheren Bedarf an Nachwuchskräften erfordern. Um diese Bedarfe besser abschätzen zu können, werden die abgefragten Zahlen benötigt.

_____________________________________

Antwort [...]  Weiterlesen

Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Umstellung auf Strombezug aus regenerativen Energien für alle LWL-Liegenschaften

Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Umstellung auf Strombezug aus regenerativen Energien für alle LWL-Liegenschaften

Beschlussantrag :
Der Umwelt- und Bauausschuss möge beschließen:
Bei allen künftig anstehenden Ausschreibungen oder Vertragsverlängerungen für die Beschaffung
und den Bezug von Strom für Liegenschaften des LWL findet eine Umstellung auf erneuerbare
Energien statt.

Begründung:
Die Bundesregierung [...]  Weiterlesen

Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Umstellung auf Strombezug aus regenerativen Energien für alle LWL-Liegenschaften

Beschlussantrag :
Der Umwelt- und Bauausschuss möge beschließen:
Bei allen künftig anstehenden Ausschreibungen oder Vertragsverlängerungen für die Beschaffung
und den Bezug von Strom für Liegenschaften des LWL findet eine Umstellung auf erneuerbare
Energien statt.

Begründung:
Die Bundesregierung [...]  Weiterlesen

UN-Behindertenrechts-Konvention



25.03.2009

Anfrage: Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention

Anfrage: Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Sachverhalt und Fragen :

Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention [...]  Weiterlesen

Weiterentwicklung des ambulanten Wohnens



05.02.2009

Anfrage: Weiterentwicklung des Ambulant unterstützen Wohnens (AUW) / Beratungsstellen

Aus dem Abschlussbericht des ZPE für die weitere Aufgabenerledigung durch die Landschaftsverbände ergeben sich etliche Notwendigkeiten für die Weiterentwicklung des ambulant unterstützten Wohnens (AUW).

In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Eine Weiterentwicklung des Ambulant Betreuten Wohnens für Menschen mit einer geistigen Behinderung ist notwendig. Dies erfordert eine weit gefächerte Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Motivation des gesamten Umfelds der betroffenen Personen, die ins AUW gehen (wollen). Wie will der LWL ohne die Einrichtung unabhängiger Beratungsstellen diese Aufgabenfelder besetzen?
  • Wie kann der LWL eine evtl. Tendenz der bei den Trägern angesiedelten Beratungsstellen verhindern, konservativ zu beraten, um den Bestand und / oder die Wirtschaftlichkeit ihrer Einrichtungen zu erhalten / nicht zu gefährden?
  • Wie soll beim LWL künftig die von der ZPE als erforderlich erachtete langfristig angelegte (Familien)Beratung / -Begleitung für die erwachsenen Menschen mit Behinderung, die (noch) in ihrer Herkunftsfamilie leben, bewerkstelligt werden?
  • Viele Menschen bekommen Geld von verschiedenen Kostenträgern. Wie und wo sollte nach Auffassung des LWL die dazu erforderliche trägerübergreifende Beratung geleistet werden? Die Servicestellen haben sich bisher als ungenügend herausgestellt.
  • Die Schnittstellenproblematik zu den komplementären Diensten ist (gerade auch im ländlichen Raum) ein wichtiges Thema. Erforderlich ist ein Netzwerk von Angeboten (wie etwa Freizeitangebote, Nachtbereitschaft, Krisenintervention u.a.), das eine zentrale Anlaufstelle / Bündelungsfunktion braucht.
    Die Beratungsstellen im Rheinland haben wichtige Funktionen im Rahmen der Planung und Koordinierung unterschiedlicher Dienste und der Beseitigung der Schnittstellenproblematik vor Ort. Wer kann nach Auffassung der Verwaltung diese wichtige Funktion in Westfalen-Lippe übernehmen?
  • Gerade eine sinnvolle Freizeitgestaltung für die Betroffenen ist notwendig, um der Vereinsamung in den eigenen vier Wänden vorzubeugen. Eine niedrigschwellige Anlaufstelle, die Kontaktstelle ist und Ideen / Impulse für eine sinnvolle Freizeitgestaltung bietet, ist nötig. Wie will der LWL dies sicherstellen, ohne Kontaktstellen einzurichten?
  • Das ZPE formuliert, dass eine individuelle Bedarfsgerechtigkeit nur erreicht werden kann mithilfe von Beratungsangeboten, die auf den Einzelfall bezogen sind und alle mit der Lebenssituation zusammenhängenden Probleme umfassen. Sie empfiehlt u.a. eine trägerunabhängige Hilfeplanung und eine Bedarfsermittlung nach einheitlichen Verfahren. Dabei muss eine Hilfeplanung immer auch eine Teilhabeplanung sein. Wie will der LWL diese Leistungen erbringen?

 [...]  Weiterlesen