GRÜNE stellen Anfrage zum Thema Wohnungslosigkeit von ZuwanderInnen
Anfrage von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im LWL:
Zuwanderung aus Südost-Europa und „Wohnungslosigkeit“
Sachverhalt und Fragen :
Wie alle Bundesländer ist auch NRW Ziel vieler ZuwanderInnen aus den neuen EU-Ländern, auch aus Rumänien und Bulgarien. Die Zuwanderung von weniger qualifizierten Menschen (Armutszuwanderungen) konzentriert sich dabei in hohem Masse auf bestimmte Städte wie z.B. Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen und Hamm. Dies bringt für die Kommunen viele Probleme mit sich – u.a. auch die Beschaffung von Wohnraum. Im Bereich der §67 SGB XII „Hilfen für Wohnungslose“, die durch den LWL teilfinanziert werden, stehen die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe vor dem Problem, dass sie als Nothilfe-Einrichtungen gerade von dieser Gruppe stark nachgefragt werden, obwohl sie formal nicht in den Berechtigtenkreis des SGB XII gehören. Das EUGH Urteil vom 11.11.2014 bestätigt dies. Für die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe stellt sich das Problem, dass sie mit der ausgeprägten Not der Menschen konfrontiert sind, diese formal aber nicht wohnungslos sind. Die Ausgrenzung aus den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe setzt die Institutionen aber dem Vorwurf des institutionellen Rassismus aus: so die Dortmunder Zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
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Begründung:
Zum Hintergrund: Am Beispiel der Stadt Dortmund wird das Problem sehr deutlich. Dort lebten im Jahr 2006 insgesamt 573 Menschen aus Bulgarien und Rumänien; aktuell sind es bereits etwa [...]